Häufig gestellte Fragen
Wie werde ich Stifter?
Jede Person, die sich bereit erklärt als (Gründungs)Stifter einen Betrag von 800,00 €, Eheleute 1.000,00 € dem Anfangsvermögen der Bürgerstiftung Neckargemünd im Rahmen einer Verpflichtungserklärung zuzusichern.
Muß ich Stifter werden, oder kann ich auch kleinere Beträge spenden?
Wenn die Stiftung erfolgreich gegründet wurde, kann ich spezielle Projekte durch Spenden unterstützen – auch durch Sach- oder Zeitspenden.
Wie ist die Stiftung organisiert?
Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.
Der Vorstand ist das leitende Organ, das Entscheidungsorgan der Stiftung. Er führt die Geschäfte und haftet auch dafür.
Der Stiftungsrat hat eine doppelte Funktion. Zum eine beratende bzgl. Des operativen Geschäfts und zu anderen eine interne kontrollierende gegenüber dem Vorstand.
Manche Bürgerstiftungen haben ein weiteres Organ, das Stifterforum (Stifterversammlung), eingeführt. Ein Stifterforum setzt sich aus Gründungsstiftern und Zustiftern zusammen. Die Mitgliederversammlung eines Vereins ist mit weitgehenden Mitbestimmungsrechten ausgestattet, weil die Stiftung aber keine Mitgliederorganisation ist, sind diese Mitbestimmungsrechte vom Gesetzgeber im Stiftungsrecht auch nicht vorgesehen.
Nach der Gründung einer Stiftung können Entscheidungen nur noch im Rahmen der von den Gründungsstiftern in der Satzung festgelegten Grenzen getroffen werden. Der Sinn des Gremiums liegt nur darin, Stiftern und Zustiftern ein Forum innerhalb der Stiftungsorganisation zu bieten, ohne ihnen eine Verantwortung aufzubürden.
Bekomme ich meine Einlage wieder zurück?
Das Stiftungsvermögen bildet die finanzielle Grundlage der Stiftung. Das Stiftungsvermögen ist möglichst sicher und ertragbringend anzulegen. Mit dem Ertrag des Stiftungsvermögens werden die Ziele der Bürgerstiftung verfolgt. Die Einlage ist als Spende zu betrachten und kann nicht mehr zurückgezahlt werden.
Was passiert mit der Einlage, wenn die Stiftung sich auflösen sollte?
Bei Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt, in der die Stiftung zuletzt ihren Sitz hatte. Die Stadt hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Sind das nicht Aufgaben der Gemeinde?
Es werden nur Projekte unterstützt, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde bzw. Stadt gehören.
Welche Bereiche sollen durch die Stiftung gefördert werden?
Das sollen die zukünftigen Stifter mitbestimmen. Schwerpunkte unserer Bürgerstiftung könnten in den Bereichen Bildung, Soziales, Jugend, Kultur und Generationenverbundenheit liegen.